Wir empfehlen die Überprüfung der Hausgasleitung
Erfüllen Sie Ihre Verpflichtung zur Anlagenüberprüfung
Gasleitungen sind aus hochwertigem Material hergestellt, das eine lange Lebensdauer gewährleistet. Altersschäden, Undichtigkeiten oder Rost können dennoch nicht ganz vermieden werden, insbesondere dann, wenn Gasleitungen durch Decken und Wände führen oder aber in feuchten und unbelüfteten Räumen verlegt sind. Zweckentfremdet als Aufhängung für Kleidung und Fahrräder wird die Gasleitung unnötig belastet. Auch etwaige unzulässige Eingriffe durch Mieter oder Außenstehende fallen oft über lange Zeit nicht auf.
In Ergänzung zur jährlichen Hausschau, die der Betreiber einer Gasanlage regelmäßig selbst durchführen sollte, analysiert und kontrolliert der Fachmann Ihres Innungsfachbetriebes im Rahmen des Sicherheitschecks sämtliche Leitungsverläufe Ihrer Gasanlage einschließlich aller Gerätezuleitungen im Gebäude. Anschließend wird mittels modernster Leckmengen-Meßtechnik eine Dichtheitsprüfung vorgenommen. Nur so können auch unzugängliche Leitungsabschnitte zuverlässig überprüft werden.
Erdgas ist völlig ungiftig. Und wenn Sie mit Ihren Gasgeräten und Gasanlagen richtig umgehen, können Sie auf ein Höchstmaß an Sicherheit vertrauen. Sie selbst können mit einer „jährlichen Hausschau“ und einem Wartungsvertrag für Gasgeräte und Gasleitungen maßgeblich dazu beitragen.
Dazu gehört auch, daß Sie die Gasinnenleitungen von einem Sanitär-, Heizungs-, Klima-Innungsfachbetrieb überprüfen lassen.
Denn selbst sicherste Technik bedarf regelmäßiger Kontrolle.
Die Sicherheitsprüfung des SHK-Handwerks
Wir beraten Sie gern!
Das Prüfprotokoll beschreibt detailliert Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung. Die aktuellen Meßwerte sowie eine abschließende Beurteilung geben Auskunft über den Gesamtzustand der Anlage. Mögliche Mängel werden dokumentiert.
Anlagen ohne Beanstandung erhalten das Prüfsiegel, das sie als geprüft und sicher kennzeichnet. Diese Dokumentation ist unerläßlich, um im Schadensfall nachzuweisen, daß Sie Ihren Betreiberpflichten nachgekommen sind. Ein Prüfsiegel kennzeichnet Ihre Anlage als sicher und geprüft.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluß eines Gasliefervertrages,sowie in den technischen Regeln verankert, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung und der angeschlossenen Gasgeräte verpflichtet.
Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Notwendige Maßnahmen
Verantwortlich
Hausanschluß bis zur Hauptabsperreinrichtung
X Gasversorgungsunternehmen
Hausschau [1] (mindestens jährlich)
X Hauseigentümer
Technische Prüfung der erdverlegten Leitungen [2]
(mindestens alle 4 Jahre)
X Installationsunternehmen
Technische Prüfung der Hausgasleitung [3] (spätestens alle 12 Jahre)
X Installationsunternehmen
E-Mail: info@kleinert-gas.de
Tel.: 030 8935017
Auf Ihre Anfrage freuen wir uns!